Ein Anrecht auf Transport haben Kindergarten- und Hortkinder sowie Schülerinnen und Schüler der 1. – 3. Klasse mit Wohnsitz in der Gemeinde Embrach, deren Schulweg aufgrund der Länge und/oder der Gefährlichkeit nicht selbstständig zu Fuss zurückzulegen ist.

Ansprüche auf den Schulbus

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass unsere Schülerinnen und Schüler den Schulweg zu Fuss zurücklegen. Er ist ein wichtiger Lernort für das Kind: Es lernt seine Umgebung besser kennen, sich sicher im Verkehr zu bewegen und pflegt Freundschaften. Zudem verbessert der tägliche Fussweg die physische Verfassung der Kinder und ermöglicht ihnen auch ein Stück Freiraum, in welchem es nicht von Erwachsenen beaufsichtigt wird. Es gibt keine generellen Ansprüche auf Schülertransporte. Diese erfolgen nur in Absprache mit der Schulleitung.

Fahrten ohne Erlaubnis

Erwachsene, Eltern, Geschwister, Kameraden etc. ohne Fahrberechtigung haben kein Anrecht mitzufahren. Alle Eltern, deren Kinder mit dem Schulbus transportiert werden, erhalten ein Merkblatt mit den Schulbus-Regeln.

Kontakt

Name Funktion
Patrizia Anner Koordination Schülertransport / Mittagstisch / Schülerbelange / Sekretariat Schulleitung Dorf
Soumia Charaf Schülertransport
Denise Grünenfelder Schülertransport
Xhelal Jakupi Schülertransport
Iva Kovac Schülertransport
Aysha Awan Schülertransport

Schulbus und Schulweg Reglement

Thema
Reglement Schülertransport und Schulweg_web.pdf Download